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Aus Compliance-Sicht muss ich Markeninhaber warnen: Verwenden Sie den Begriff “Gewichtsabnahme” NICHT auf Ihrer Verpackung, es sei denn, Sie möchten ein Abmahnschreiben der FDA erhalten.
Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht damit werben, dass sie Fettleibigkeit behandeln oder direkt zur Gewichtsabnahme führen. Stattdessen sollten Sie Ihre Kollagenprodukte unter den Begriffen “gesunde Gewichtsregulierung” oder “Unterstützung einer gesunden Körperzusammensetzung” vermarkten. Sie dürfen rechtlich zulässig angeben, dass das Produkt “das Sättigungsgefühl fördert” oder “die fettfreie Muskelmasse unterstützt” – damit sprechen Sie genau dieselbe Zielgruppe an, ohne gegen gesetzliche Vorschriften zu verstoßen.
olivia.bennett Beantwortete Frage
